Die vhs2030 in NRW: Zukunftsfähig. Vernetzt. Für alle.
Forderungen der Volkshochschulen für eine zukunftsfähige Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen
Die Volkshochschulen begleiten die Menschen in einer Zeit gesellschaftlicher Umbrüche und befähigen zum aktiven Handeln und Gestalten in Gesellschaft und Beruf. Volkshochschulen sind dem Gemeinwohl verpflichtet und stehen mit ihren Angeboten für das politische Versprechen von Bildungsgerechtigkeit für alle Menschen in NRW ein.
Damit sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen aktiv an der Ausgestaltung einer demokratischen, vielfältigen und zukunftsfähigen Gesellschaft beteiligen, muss die neue Landesregierung die Potenziale der 131 Volkshochschulen als flächendeckende Bildungspartnerinnen systematisch nutzen und die gemeinwohlorientierte Weiterbildung als tragende Säule der Bildungslandschaft in unserem Land nachhaltig stärken.
Für eine zukunftsfähige Weiterbildung, die attraktive Bildungsangebote vor Ort und im digitalen Raum für alle macht, zum Handeln befähigt und neue Kompetenzen fördert, Vielseitigkeit, Gemeinschaft und Zusammenhalt stärkt, richtet der Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen die nachfolgenden Forderungen an die zur Landtagswahl antretenden Parteien.
Unsere Forderungen zur Landtagswahl 2022
1. Finanzierung einer zukunftsfähigen Weiterbildung
Die Pflichtaufgabe kommunale Weiterbildung ist strukturell unterfinanziert. Der Landesanteil an den Gesamtkosten der Volkshochschulen ist in den letzten beiden Jahrzehnten auf unter 20 Prozent gesunken, während die kommunalen Träger und die Teilnehmer*innen den weitaus größten Anteil tragen. Steigende Entgelte auf Seiten der Teilnehmenden bedeuten jedoch, dass Chancen auf Bildung und Teilhabe versperrt werden.
In den letzten Jahren wurde daher ein dialogorientierter Prozess zur verbesserten Finanzierung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen eingeleitet und mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes bekräftigt. Dieser eingeschlagene Weg muss konsequent fortgesetzt werden. Der Anteil des Landes an der Finanzierung der Volkshochschulen muss entsprechend dem Konnexitätsprinzip erhöht werden, damit die Volkshochschulen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe Weiterbildung erfüllen können
- Die Finanzierung der Volkshochschulen muss zu etwa gleichen Teilen auf das Land, die Kommunen und die Teilnehmer*innen verteilt werden. Der durch das Weiterbildungsgesetz finanzierte Anteil des Landes an den Gesamtkosten der Volkshochschulen ist in der nächsten Legislaturperiode schrittweise auf 30 Prozent zu erhöhen. Dies bedeutet einen Zuwachs an Landesfördermitteln um insgesamt 30 Mio. Euro.
- Die Landesfinanzierung der Kosten für das hauptamtliche pädagogische Personal an Volkshochschulen und anderen gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen muss entsprechend den Tarifabschlüssen dynamisiert werden. Die Dynamisierung ist im Weiterbildungsgesetz abzusichern.
- Freiberuflich tätige Lehrkräfte an Volkshochschulen müssen in die Lage versetzt werden, sich ab einem bestimmten Umfang der Tätigkeit sozial abzusichern. Die Kommunen benötigen hier zusätzliche Unterstützung des Landes, um faire Bedingungen für die Lehrkräfte anbieten zu können.
- Um Weiterentwicklung und Innovation in der Weiterbildung zu fördern, braucht es einen bedarfsgerechten, kontinuierlichen Aufwuchs bei den Finanzierungsinstrumenten der Entwicklungspauschale, den Innovationsmitteln und den Mitteln für die regionale Bildungsentwicklung.
- Vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie und ihrer Folgen ist der „Notfonds Weiterbildung“ weiterzuführen und im Sinne eines Aufbaufonds Weiterbildung anzupassen.
- Der Landesverband der Volkshochschulen von NRW übernimmt als größte Landesorganisation der gemeinwohlorientierten Weiterbildung eine koordinierende Funktion in verschiedenen Schlüsselfeldern der Weiterbildung und Aktionsprogrammen des Landes. Er benötigt hierfür eine strukturell verankerte und institutionalisierte Grundförderung durch das Land.
2. Vernetzte Weiterbildung für eine digitalisierte Welt
Insbesondere die Corona-Pandemie hat die digitale Durchdringung aller Lebensbereiche enorm beschleunigt und die Bildungslandschaft von NRW nachhaltig verändert. Menschen aller Altersgruppen und Milieus haben erfahren, dass gesellschaftliche Teilhabe und die Bewältigung von Alltags- wie Ausnahmesituationen in wachsendem Maße abhängig ist von digitalen Kompetenzen. Die breite Bevölkerung in die Lage zu versetzen, souverän und gleichberechtigt an der digitalen Welt teilzuhaben und diese aktiv zu gestalten, ist eine der größten bildungspolitischen Herausforderungen unserer Zeit, für welche die 131 Volkshochschulen in NRW Verantwortung übernehmen.
Das flächendeckende Netz der Volkshochschulen in NRW bietet mit einem vielfältigen Programmangebot, kommunalen Netzwerkpartnerschaften und Zugängen zu unterschiedlichen Zielgruppen die passende Infrastruktur zur Entwicklung und Koordination eines bedarfsorientierten Programms zur Förderung von digitalen Grund- und Schlüsselkompetenzen für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Investitionen des Landes in die digitale Infrastruktur der Volkshochschulen sind dafür notwendig.
- Die Volkshochschulen müssen systematisch für die Förderung von Digitalkompetenzen in der Bevölkerung genutzt und entsprechende Erwachsenenbildungsprogramme durch das Land gefördert und in die Digitalstrategie des Landes aufgenommen werden.
- Die Volkshochschulen benötigen ebenso wie die Schulen eine Unterstützung des Landes für Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie für die steigenden Betriebskosten, die mit der Digitalisierung der Weiterbildung einhergehen. Eine nachhaltige Digitaloffensive für die Weiterbildung durch das Land NRW muss sich insbesondere auch auf technischen Support, Nachrüstung und das dafür notwendige Personal erstrecken.
- Die Befähigung des pädagogischen Personals zur Entwicklung und Durchführung digital gestützter Bildungsangebote ist durch das Land ebenso zu fördern wie eine OER-Strategie für die Weiterbildung analog zur OER-Strategie für die Hochschulen in NRW.
- Die Volkshochschulen haben aus eigenen Mitteln in ihrem Verband eine datenschutzsichere Plattformlösung für digital und hybrid durchgeführte Veranstaltungen und Kurse entwickelt. Für Betrieb, Pflege und die notwendige Weiterentwicklung der vhs.cloud benötigen die Volkshochschulen von NRW zusätzliche Mittel. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer sollte auch das Land NRW die anteiligen Nutzungskosten der Volkshochschulen von NRW an der vhs.cloud übernehmen.
3. Bildung für alle
Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Bildungsbiografien unterbrochen und droht, noch mehr Menschen sozial abzuhängen. Eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung gefährdet zugleich den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. In dieser Zeit der Unsicherheiten wirken die Volkshochschulen als offene Orte der Begegnung, ermöglichen Dialog und vermitteln Zukunftskompetenzen – für alle Menschen, unabhängig von Herkunft und Status.
Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung trägt dabei insbesondere mit niedrigschwelligen Bildungsangeboten entscheidend zur Chancengerechtigkeit und Stärkung der kommunalen Demokratie in NRW bei, schließt Lücken in den Bildungsketten und sorgt für die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen. Für viele Menschen sind damit verbundene Angebote der kompensatorischen Grundbildung die entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und schaffen den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Zur Förderung von Teilhabe und einer verantwortungsvoll handelnden Bürgergesellschaft gilt es, die Bildungsangebote der Volkshochschulen zu stärken.
- Landesfördermittel für das Schließen von Lücken in den Bildungsketten als Grundlage für alle Teilhabe- und Integrationsprozesse müssen insbesondere für die Bildungsangebote der kompensatorischen Grundbildung bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
- Die Volkshochschulen müssen auch landesseitig systematisch in das kommunale Integrationsmanagement eingebunden werden. Der Landesverband der Volkshochschulen von NRW muss im Teilhabe- und Integrationsbeirat des Landes vertreten sein.
- Die Arbeit des Alphanetzwerk NRW muss fortgesetzt sowie im Rahmen der von Bund und Ländern getragenen AlphaDekade weiterentwickelt und verstetigt werden.
- Volkshochschulen erreichen sehr viele und vielfältige Zielgruppen für Programme zur Förderung des (kommunal-)politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements und stärken damit Demokratie, unsere vielfältige Gesellschaft und den Zusammenhalt in NRW. Entsprechende Landesförderprogramme, insbesondere zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus, gilt es auszubauen und zu verstärken.
- Die Volkshochschulen leisten ihren Beitrag für eine gelingende Inklusion. Dafür sollten sie analog zu Schulen an entsprechenden Inklusionsprogrammen des Landes partizipieren.