Grundlagen unserer Arbeit: WbG/AWbG
Wir sind den Grundsätzen des nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetzes verpflichtet, in dem es in § 1 „Recht auf Weiterbildung“ u.a. heißt: „Jede und jeder hat das Recht, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu vertiefen.“