Zweiter Bildungsweg
Bereits seit Jahrzehnten erfüllen Volkshochschulen den gesetzlich verankerten Auftrag zur Durchführung von Lehrgängen zum Nachholen von staatlich anerkannten Schulabschlüssen der Sek I (WbG § 6). Als Pflichtaufgabe der Kommunen kommt diesem Bildungsangebot eine besondere Stellung zu. Ihre Grundlage sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
- die Orientierung an den entsprechenden Kernlehrplänen des Landes NRW,
- das standardisierte, qualitätszertifizierte und einheitliche Prüfungsverfahren und
- die Fachaufsicht durch das für die Weiterbildung zuständige Ministerium des Landes NRW und die nachgeordneten Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden.
In NRW bieten ca. 85 Einrichtungen Schulabschlusslehrgänge an. Das Angebot umfasst Lehrgänge, die zum Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterten Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder zum Mittleren Schulabschluss führen. Als zusätzliches Angebot – das jedoch aufgrund der sich veränderten Zielgruppen immer bedeutender wird – gibt es Vorkurse, die eine lückenlose Bildungskette von Grundbildung bis hin zum Schulabschluss erst möglich machen. Der Zweite Bildungsweg übernimmt gesellschaftspolitisch eine zentrale Rolle im Erreichen der wichtigen bildungspolitischen Ziele von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Er gibt Teilnehmenden, die zuvor im Regelschulsystem nicht erfolgreich waren, eine zweite Chance und ermöglicht auf diese Weise gesellschaftliche Teilhabe. Langfristig trägt das Nachholen eines Schulabschlusses dazu bei, dass Menschen ihre Zukunft selbstwirksam gestalten und ein unabhängiges Leben führen können.
Der Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. unterstützt die Volkshochschulen bei Fragen rund um den ZBW, vertritt die Interessen im politischen Raum, führt Projekte durch, bietet Fortbildungen an und befördert die Vernetzung und den Austausch zwischen den Volkshochschulen.