28. September von 11:00 bis max. 13 Uhr, online über Zoom
Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurden die „Maßnahmen für regionale Bildungsentwicklung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert auf Grundlage von § 13a WbG Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), mit denen sich Volkshochschulen innerhalb regionaler Bildungslandschaften vernetzen können.
Um seine Volkshochschulen bei der Konzeption und Planung der nach WbG geförderten Projekte für das Jahr 2024 sowie bei der Antragstellung zu unterstützen, bietet der Landesverband eine Antragswerkstatt an:
Wer kann teilnehmen?
Die Veranstaltung richtet sich an vhs-Leiter*innen, Verwaltungsleiter*innen sowie an interessiertes hauptamtliches pädagogisches Personal der Volkshochschulen in NRW mit Verantwortung für die Themenbereiche Alphabetisierung, Grundbildung und ZBW.
Wie läuft die Antragwerkstatt ab?
Im Rahmen der Veranstaltung werden Fragen rund um die Antragstellung sowie die Konzeption, Planung und Durchführung von § 13a-Projekten beantwortet. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung Raum für Vernetzung und Austausch zu möglichen Projektideen.
- Begrüßung und Organisatorisches
- Wichtige Informationen: § 13a – Maßnahmen für regionale Bildungsentwicklung
- Spotlight auf ausgewählte, bereits geförderte Projekte
- Fragerunde | Hinweis: Fragen können bereits bei der Anmeldung, aber auch während der Veranstaltung eingereicht werden.
- Bei Bedarf weiterer Austausch in Breakout-Räumen
Wie melde ich mich an? Eine Anmeldung ist über diesen Anmeldelink möglich.