PRESSEMITTEILUNG des Landesverbandes
vom 12. September 2023
Düsseldorf. Die Volkshochschulen in NRW begrüßen eine aktuelle Positionierung des Landesweiterbildungsbeirats für eine bundesweit verbindliche “Umsatzsteuerbefreiung für Weiterbildungsangebote“
Der Landesweiterbildungsbeirat, der die Landesregierung in allen Fragen der allgemeinen Weiterbildung berät, hat in seiner Sitzung am 8. September die Haltung des Landes NRW bekräftigt, sich im Bund für eine Umsatzsteuerbefreiung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung einzusetzen. Mit einem einstimmigen Beschluss stärkt der Beirat den nordrhein-westfälischen Verhandlungspartnern den Rücken für die Beratungen auf Bundesebene.
Im Wortlaut heißt es in dem Beschluss:
„Der Landesweiterbildungsbeirat stellt fest:
Die Umsatzsteuerbefreiung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung ist eine wesentliche Voraussetzung, um lebenslanges Lernen und Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Der Landesweiterbildungsbeirat begrüßt die Bemühungen des Landes NRW, die Bundesregierung an ihr Versprechen zu erinnern, die „Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wollen wir europarechtskonform beibehalten“ (KoaV, S.97).
Die aktuell anstehenden Erörterungen zwischen Bund und Ländern in dieser Sache bieten eine hervorragende Chance, die Grundlagen für einen erneuten Versuch des Gesetzgebers für eine zielorientierte gesetzliche Lösung zu schaffen, welche auch in Zukunft das berechtigte Interesse an einer breiten Bildungsteilhabe wahrt.“
Bereits am 28. September 2022 hatte sich der Landtag NRW in der Frage eindeutig positioniert und mit einem einstimmigen Votum die Landesregierung beauftragt, „sich gegenüber der Bundesregierung für die zeitnahe Vorlage einer europarechtskonformen Regelung einzusetzen, welche eine Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Weiterbildungsangebote auch für die Zukunft gewährleistet.“ Aktuell führt NRW den Vorsitz in der Finanzministerkonferenz der Länder. Die Volkshochschulen von NRW erhoffen sich auch vor dem Hintergrund dieser Beschlusslagen eine dauerhafte und verlässliche Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote von Volkshochschulen.
„Bildung muss bezahlbar bleiben, Volkshochschulen müssen umsatzsteuerbefreit bleiben“, betont Klaus Hebborn, Präsident des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW. „Die Weiterbildung ist ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens und sollte für alle Menschen zugänglich sein. Eine Umsatzsteuer auf Weiterbildungsangebote würde diese erheblich verteuern und neue Bildungshürden errichten. Dies gilt es gerade angesichts des Fachkräftemangels unbedingt zu vermeiden.“
Die bundesweit rund 900 Volkshochschulen – davon allein 131 in Nordrhein-Westfalen – sind unentbehrlich für mehr Bildung und Teilhabe in unserer sich wandelnden Gesellschaft. Auf der Basis eines bezahlbaren, breiten Programmangebots und flächendeckender Präsenz garantieren die Volkshochschulen den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für alle Altersgruppen und soziale Schichten. Die Umsatzbesteuerung von vhs-Angeboten würde diese erheblich verteuern und neue Hürden für die Teilnahme an Bildung errichten. Eine Kompensation der umsatzsteuerbedingten Mehrkosten durch die Volkshochschulen oder die kommunalen Haushalte ist angesichts deren Finanzlage ausgeschlossen.