Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand 26.09.2024)
- Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V. (Landesverband), auch für solche, die im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
- Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für weibliche Beteiligte und juristische Personen.
- Rechtsgeschäftliche Erklärungen beider Vertragsparteien (z.B. Anmeldungen und Kündigungen, Anmeldebestätigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem einem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform. Soweit sich nicht aus diesen AGB oder einer Individualvereinbarung etwas anderes ergibt, können rechtsgeschäftliche Erklärungen auch über Telefax, E-Mail oder die Login-Homepage des Landesverbandes erfolgen. Die Teilnehmenden stellen diesbezüglich die Erreichbarkeit insbesondere über E-Mail sicher.
- Die Ankündigung von Veranstaltungen seitens des Landesverbandes ist unverbindlich. Ein Anspruch auf Durchführung von Veranstaltungen besteht nicht.
- Die Anmeldung eines Teilnehmenden zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch schriftliche Anmeldebestätigung des Landesverbandes zustande.
- Wird die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht bis 1 Woche vor dem Veranstaltungsbeginn durch den Landesverband bestätigt, gilt die Anmeldung als abgelehnt, es kommt kein Veranstaltungsvertrag zustande.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem Landesverband (Veranstalter) und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Vertragspartner kann das Recht zur Teilnahme auch eine dritte Person (Teilnehmende) begründen. Diese ist dem Landesverband namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmenden bedarf der Zustimmung des Landesverbandes.
Für den Teilnehmenden gelten sämtliche dem Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
Der Landesverband darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
Der Landesverband ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmende-/Zugangskarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Teilnehmende verpflichtet, dieses Dokument mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten des Landesverbandes auszuweisen. Geschieht das aus von dem Teilnehmendem zu vertretenden Gründen nicht, kann der Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Landesverbandes (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
Mit oder nach der Anmeldebestätigung wird eine Rechnung erstellt und versendet. Das Entgelt ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Der Landesverband ist berechtigt, den mit den Teilnehmenden geschlossenen Veranstaltungsvertrag fristlos zu kündigen und den Teilnehmenden von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, falls das Entgelt nicht vor der Veranstaltung eingegangen ist.
Für Nichterscheinen zu einer kostenlos angebotenen Fortbildungsmaßnahme, können dem Teilnehmenden für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung in Höhe von 20 € in Rechnung gestellt werden.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin/einen bestimmen Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/eines Dozenten angekündigt wurde.
Der Landesverband kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Sofern eine Veranstaltungseinheit aus vom Landesverband nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten), soll diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.
Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann der Landesverband vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen den Vertragspartnern hierdurch nicht.
Der Landesverband kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die der Landesverband nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin/eines Dozenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmenden ohne Wert ist.
Der Landesverband wird den Vertragspartner*innen über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 3 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen erstatten.
Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungserstellung entrichtet, kann der Landesverband vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20 €. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
Der Landesverband kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitenden, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten des Landesverbandes,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann der Landesverband den Teilnehmenden auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch des Landesverbandes wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Ist eine Teilnahme seitens des Teilnehmenden nicht möglich, so muss der Vertragspartner dies dem Landesverband unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Stornierung wird dem Vertragspartner folgender Anteil der Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt:
• bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20 €
• bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
• Ab Kursbeginn ist eine Erstattung nicht mehr möglich.Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Die Kursgebühr ist in vollem Umfang fällig.
Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner den Landesverband auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmenden wertlos ist.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder der Teilnehmenden gegen den Landesverband sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn der Landesverband schuldhaft Rechte der Vertragspartner/-innen oder der Teilnehmenden verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei Schäden, die durch den Mitveranstalter (jeweilige VHS) verursacht werden, haften diese.
Das Recht, gegen Ansprüche des Landesverbandes aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist gerichtlich festgestellt oder vom Landesverbandes anerkannt worden.
Ansprüche gegen den Landesverband sind nicht abtretbar.
Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Dem Landesverband ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.
Ist der Teilnehmende Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Landesverband der Volkshochschule von NRW e.V., Bismarckstraße 98, 40210 Düsseldorf, Fax: 0211 542141-50, E-Mail: service(at)vhs-nrw.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Wenn Sie den Vertrag fristgerecht widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per Mail zurück.)
Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V.
Bismarckstraße 98
40210 Düsseldorf
E-Mail: service@vhs-nrw.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am _________________________ (*) / erhalten am ________________________ (*)
Name des/der Verbraucher(s) __________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ________________________________________________
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Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s)
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