ZQ BSK – additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

ZQ BSK - additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

In den Berufssprachkursen (BSK) werden Zugewanderte auf den Niveaustufen A2 bis C2 nach den konzeptionellen Vorgaben des BAMF für den Arbeitsmarkt in Deutschland qualifiziert. Bereits für den Integrationskurs zugelassene Lehrkräfte können an einer additiven Zusatzqualifizierung teilnehmen, die zum Qualifizierungsnachweis für die Lehrtätigkeit in BSK führt.

Der Landesverband der Volkshochschulen von NRW ist ein vom BAMF akkreditierter Träger der Zusatzqualifizierungen für Lehrkräften in Berufssprachkursen (ZQ BSK) und bietet die ZQ BSK im virtuellen Format an.

Der Lehrgang umfasst 80 UE, die in verschiedenen Workshops und sogenannten „Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen“ (PER-Phasen) unterteilt sind und online stattfinden. Bitte beachten Sie, dass das BAMF eine Anwesenheitspflicht von 85% vorschreibt. Die zu leistenden Eigentätigkeiten haben auch ein Arbeitsvolumen von 80 UE. Zum Abschluss erarbeiten die teilnehmenden Lehrkräfte ein Portfolio. Die Konzeption der ZQ BSK des BAMF bzw. der telc finden Sie hier.

Teilnehmende an einer laufenden ZQ BSK können bis zum 31.12.2024 auch ohne erweiterte Zulassung in BSK unterrichten. Bitte nutzen Sie dazu das Formular zur Selbstauskunft bei Ihrem Träger. Stellen Sie bitte auch vor und während Ihrer Teilnahme an der ZQ BSK einen Antrag auf erweiterte Zulassung beim BAMF.

Anmeldungen für die ZQ BSK sind nur gültig in Verbindung mit dem Nachweis des aktiven oder beabsichtigten Einsatzes in den Berufssprachenkursen durch einen BSK-Träger. Das Formular finden Sie hier. Auch für die Umsetzung der PER-Phasen ist der Kontakt zu einem BSK-Träger notwendig. Bitte vermerken Sie den Kursträger in unserem Anmeldeformular.

Bitte erkundigen Sie bei Fragen zum Thema Direktzulassung (ohne vorherigen Besuch einer ZQ BSK) auf der Website des BAMF. Die Zulassungsmatrix, das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen sind dort hinterlegt. Melden Sie sich in diesem Fall nicht für die ZQ BSK an, sondern warten Sie den Bescheid des BAMF vorerst ab.

Teilnahmevoraussetzungen:
  • Bereits vorhandene Zulassung als Lehrkraft im Integrationskurs nach § 15 IntV
  • Nachweis des aktiven oder beabsichtigten Einsatzes in den Berufssprachenkursen durch einen BSK-Träger. Das Formular des BAMF finden Sie hier.
  • Um online erfolgreich an der ZQ BSK teilnehmen zu können, legt der Landesverband Mindestanforderungen an die digitalen Kompetenzen der teilnehmenden Lehrkräfte fest, die für eine erfolgreiche Teilnahme an dieser virtuellen Qualifizierung unbedingt erforderlich sind.

Mindestanforderungen an die digitalen Kompetenzen der Teilnehmenden der ZQ BSK basierend auf „DigComp 2.2: The Digital Competence Framework for Citizens“

Der europäische Referenzrahmen „DigComp 2.2“ identifiziert insgesamt 8 Kompetenzniveaus:
Grundstufe (Niveau 1-2), Mittelstufe (Niveau 3-4), fortgeschrittene Stufe (Niveau 5-6) und Hochspezialisiert (Niveau 7-8). Für die Anmeldung zur ZQ BSK ist die Grundstufe (Kompetenzniveau 1-2) erforderlich, welche grundlegende Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien voraussetzt.

Zur Einstufung der eigenen digitalen Kompetenzen eignet sich der europass-Test „Teste deine digitalen Kompetenzen!“.

Für Lehrkräfte, die nicht über das erforderliche Kompetenzniveau verfügen, ist die Teilnahme an der virtuellen Zusatzqualifizierung nicht empfohlen. In diesem Fall sollen die erforderlichen digitalen Kompetenzen zuerst in anderen Fortbildungen erworben werden. Wir empfehlen hier beispielsweise die Teilnahme am Wahlmodul „Medienkompetenz“ im Rahmen der Zusatzqualifizierung DaZ für Lehrkräfte in Integrationskursen beim Landesverband oder bei einer anderen akkreditierten Einrichtung.

  • Folgende technische Ausstattung ist notwendig, um online an der ZQ BSK teilnehmen zu können:
    • ein Notebook bzw. ein PC mit funktionierendem Ton und Mikrophon
    • ein Headset
    • eine Kamera
    • eine stabile Internetverbindung
  • Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Arbeit mit der vom Landesverband eingesetzten Lernplattform, der vhs.cloud. Eine Registrierung ist hier möglich. Bei Fragen können Sie diese Anleitung zu Rate ziehen oder den Landesverband kontaktieren.
Teilnahmegebühren:

Für Lehrkräfte in Berufssprachkursen übernimmt das BAMF derzeit eine Teilnahmegebühr in Höhe von 940,00 €. Der Landesverband erhebt für den Lehrgang nach Anmeldschluss eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 90,00 €.

Der Anmeldeschluss ist jeweils drei Wochen vor Qualifizierungsbeginn!

  • Bis zum Tag des Anmeldeschlusses ist eine Abmeldung von der Zusatzqualifizierung kostenfrei.
  • Einen Tag nach Ablauf des Anmeldeschlusses wird die Verwaltungsgebühr fällig, auch bei Abmeldung zu diesem Zeitpunkt.
  • Eine Abmeldung erfolgt schriftlich an den Landesverband per E-Mail an qualifizierungen@vhs-nrw.de 

Bei Abmeldung ab 14 Tagen vor Beginn der Qualifizierung wird zuzüglich zur Verwaltungsgebühr die volle Teilnahmegebühr in Höhe von 940,00 Euro berechnet.

Datenschutzhinweise:

Informationsblatt zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen finden Sie hier.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Online-Veranstaltung der US-Dienstleister Zoom Video Communications Inc. (Zoom) genutzt wird und dabei auch personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden können, obwohl die EU-Kommission nicht generell ein der EU angemessenes Datenschutzniveau für die USA festgestellt hat und die Daten insbesondere dem Zugriff von Sicherheitsbehörden unterliegen können, ohne dass angemessene Rechtsbehelfe hiergegen bestehen. Hierbei werden die EU-Standardvertragsklauseln mit weiteren Umsetzungsmaßnahmen als Grundlage der Übermittlung angewendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html.

 

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