ZQ Alpha – additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen
Zugelassene Lehrkräfte nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 Integrationskursverordnung für Integrationskurse können an einer additiven ZQ Alpha teilnehmen. Lehrgänge bieten wir unverkürzt (uvk) mit 80 UE und verkürzt (vk) mit 40 UE an. Zum Lehrgang sind von den Teilnehmer*innen kollegiale Hospitationen als Eigentätigkeit selbstorganisiert zu leisten. Somit ist der Kontakt zu einem Integrationskursträger, bei dem dieses möglich ist, unerlässlich.
Für aktive Lehrkräfte in Integrationskursen übernimmt das BAMF derzeit vollständig die Kosten der ZQ Alpha (840,00 € (unverkürzt) bzw. 420,00 € (verkürzt). Der Landesverband vhs NRW erhebt zusätzlich eine Organisationspauschale von 50,00 € .
Vor der Anmeldung ist ein individueller Zulassungsantrag für Alphabetisierungskurse beim BAMF zu stellen. Antragsformular Der jeweilige BAMF-Bescheid sowie ein Nachweis der aktiven Lehrtätigkeit in Integrationskursen (außer für Selbstzahlende) ist der Anmeldung beizufügen.
Abmeldungen ohne Ausfallkosten sind bis 14 Tage nach Anmeldung möglich. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Qualifizierung erhebt der Landesverband eine Verwaltungspauschale in Höhe 50,00 EURO. Danach ist bei einer Abmeldung bzw. Nichterscheinen eine Gebühr in Höhe von 80% des ausgewiesenen Teilnahmebetrages fällig. Eine Abmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail).
Diese Zusatzqualifizierung bieten wir zurzeit nicht an.