ESF-Projektagentur
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung Mittel aus dem Europäischen Sozialfond im Bereich der lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung zur Verfügung. Der Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. berät und begleitet als Projektagentur die ESF-Projekte von Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft in NRW.
Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben.
Im Rahmen der Lebens- und Erwerbsweltbezogenen Weiterbildung bedeutet dies, dass Maßnahmen in den folgenden Bereichen gefördert werden:
- Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung: Dieser Bereich umfasst Maßnahmen, die zur Vermittlung von Lese-, Schreib-, Rechen- und Schlüsselkompetenzen dienen oder Maßnahmen, die zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder der Fachoberschulreife verhelfen. (z.B.: Alphabetisierungskurse, ZBW, Vorbereitungskurse auf Schulabschlüsse)
- Weiterbildung geht zur Schule: Hierunter fallen Maßnahmen, die auf den Erwerb und die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit im Übergangsprozess in das Erwerbsleben – durch die Vermittlung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen – abzielen. Dies gilt für Jugendliche aber der siebten Klasse, sowie deren Erziehungsberechtigte. Maßnahmen im Bereich ‚WbS‘ finden grundsätzlich in einer vertraglich vereinbarten Kooperation mit weiterführenden Schulen statt.
- Qualifizierung von Beschäftigten der weiterführenden Schulen und Weiterbildungseinrichtungen: Maßnahmen in diesem Bereich sind für beschäftigte und Ehrenamtliche konzipiert, die lehrend und betreuend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gefördert werden Qualifizierungen, die eigenständige Aktivitäten zur frühzeitigen Orientierung auf Ausbildungsreife und Erwerbsleben in weiterführenden Schulen und Weiterbildungseinrichtungen zum Gegenstand haben.